Zahnfüllung in Österreich

Füllung beim Zahnarzt verständlich erklärt

Bei Zahnfüllungen geht es in Österreich nicht nur um die Frage, ob eine Füllung gemacht wird, sondern auch wie sie versorgt wird. Material, Zahnposition, Kassenlogik und gewählte Versorgung entscheiden darüber, ob eine Füllung als Vertragsleistung erbracht wird oder ob ein Privatanteil entstehen kann.

Wichtig: Bei Füllungen sollte man Kassenleistung, Materialwahl und mögliche Privatkosten immer getrennt betrachten.

Die kurze Antwort

Eine Füllung ist in Österreich nicht automatisch immer dieselbe Leistung. Welche Versorgung als Kassenleistung gilt, hängt unter anderem davon ab, an welchem Zahn die Füllung liegt, welches Material verwendet wird und ob die Behandlung bei einem Vertragszahnarzt oder Wahlzahnarzt erfolgt.

Wer eine Füllung beurteilen will, sollte deshalb nicht nur nach dem Preis fragen, sondern auch nach der vorgesehenen Versorgungsform und nach der Erstattungslogik der eigenen Versicherung.

Laut Honorarempfehlung der Österreichischen Zahnärztekammer (AHR 2026) liegt der Richttarif für Zahnfüllungen je nach Art und Fläche zwischen ca. 60 und 262 € (Einflächenfüllung ab 60 €, Composite-Füllung im Seitenzahnbereich bis 262 €).

Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information. Die genannten Richttarife sind Orientierungswerte der Österreichischen Zahnärztekammer und keine verbindlichen Preise. Sie ersetzen weder eine individuelle Beratung noch eine zahnärztliche Diagnose oder Kostenvereinbarung. Maßgeblich sind immer der konkrete Befund und die Vereinbarung mit der behandelnden Ordination. Mehr dazu

Kassenfüllung

Bestimmte Füllungsleistungen sind im Vertragsbereich vorgesehen. Das gilt aber nicht automatisch für jede Material- und Versorgungsauswahl.

Material macht einen Unterschied

Frontzahnbereich, Seitenzahnbereich und medizinische Sonderfälle können unterschiedlich behandelt werden. Seit 2025 ist Amalgam nur noch in engen Ausnahmefällen vorgesehen.

Wahlarzt kann Eigenanteil bedeuten

Beim Wahlzahnarzt zahlen Sie zunächst privat. Ein Kostenersatz orientiert sich dann am Tarif und nicht automatisch an der vollen Rechnung.

Was ist mit einer Zahnfüllung gemeint?

Eine Zahnfüllung dient dazu, Zahndefekte zu versorgen und die Funktion des Zahns wiederherzustellen. Für Patientinnen und Patienten ist dabei vor allem wichtig, welche Versorgung medizinisch notwendig ist und welche davon im Vertragssystem der Kasse vorgesehen ist.

Im Alltag wird häufig zwischen einfachen Kassenfüllungen und hochwertigeren oder aufwendigeren Varianten unterschieden. Diese Einteilung ist nicht nur eine Preisfrage, sondern auch eine Frage des Materials und der konkreten Indikation.

Was hat sich bei Amalgam geändert?

Die ÖGK weist ausdrücklich darauf hin, dass Füllungen seit 1. Jänner 2025 grundsätzlich amalgamfrei auszuführen sind, außer wenn eine Behandlung mit Amalgam aus spezifischen medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Gleichzeitig hält die ÖGK fest, dass im Frontzahnbereich Komposit-Füllungen bezahlt werden. Für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Schwangere und stillende Mütter nennt die ÖGK die amalgamfreie Ausführung ausdrücklich.

Warum kann bei einer Füllung ein Privatanteil entstehen?

  • weil nicht jede Materialwahl gleich behandelt wird
  • weil Zahnposition und Defektgröße eine Rolle spielen
  • weil Vertragszahnarzt und Wahlzahnarzt zu unterscheiden sind
  • weil Tarif und Privatrechnung nicht identisch sind
  • weil Zusatzleistungen nicht automatisch Kassenleistung sind
  • weil Erstattungslogik je nach Versicherung unterschiedlich sein kann

Genau deshalb ist es sinnvoll, auch die Seiten Was zahlt die Kasse?, Kostenersatz beim Wahlarzt und Empfehlungen der Zahnärztekammer mitzulesen.

Einordnung für Österreich

Die ÖGK beschreibt, dass bei der Füllungstherapie nicht jede Zusatzleistung Teil des regulären Leistungsangebots ist. Gleichzeitig sind Komposit-Füllungen im Frontzahnbereich Vertragsleistung. Bei der SVS gilt beim Wahlzahnarzt: Sachleistungsberechtigte erhalten grundsätzlich den Betrag ersetzt, den die SVS einem Vertrags-Zahnarzt bezahlt hätte; bei Geldleistungsberechtigten erfolgt ein Vergütungstarif laut Satzung, maximal aber 80 Prozent der tatsächlichen Kosten.

Was sollten Sie vor einer Füllung klären?

  1. Welche Versorgung ist medizinisch vorgesehen?
  2. Ist die gewählte Materialvariante Vertragsleistung oder Privatleistung?
  3. Erfolgt die Behandlung bei einem Vertragszahnarzt oder Wahlzahnarzt?
  4. Wie groß wäre ein möglicher Eigenanteil?

Diese Fragen sind besonders sinnvoll, wenn mehrere Versorgungsarten möglich sind oder wenn eine ästhetisch bzw. technisch aufwendigere Lösung gewählt wird.

Häufige Fragen zu Zahnfüllungen

Ist eine Füllung immer Kassenleistung?

Nicht jede Füllungsversorgung ist automatisch in derselben Form Kassenleistung. Material, Zahnposition und Versicherungssystem spielen eine Rolle.

Zahlt die Kasse Komposit-Füllungen?

Im Frontzahnbereich werden bei der ÖGK Komposit-Füllungen bezahlt. Ob darüber hinaus Privatanteile entstehen, hängt von Versorgung und Fallkonstellation ab.

Sind Füllungen seit 2025 amalgamfrei?

Grundsätzlich ja, außer wenn Amalgam aus spezifischen medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.

Bekomme ich beim Wahlzahnarzt meine ganze Füllungsrechnung zurück?

In der Regel nein. Der Kostenersatz orientiert sich am Tarifsystem der Versicherung und nicht automatisch an der gesamten Privatrechnung.

Wo finde ich die allgemeine Erklärung zu Kasse und Wahlarzt?

Dafür sind vor allem die Seiten Was zahlt die Kasse? und Kostenersatz beim Wahlarzt relevant.